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WINTERREIFENPFLICHT IN ITALIEN

In Italien ist die Winterreifenpflicht nicht einheitlich geregelt. Wir klären Sie über die Regelungen auf.
Erfahren Sie, welche Bestimmungen zur Winterreifenpflicht in Italien gelten. Vorsicht: Das kann von Region zu Region unterschiedlich sein. Wir haben alle Infos für Ihre Autoreise bei Winterreifenpflicht in Italien.

Warum die Winterreifenpflicht in Italien so kompliziert ist

In den Bergen schneit es – und zwar mehr als im Flachland. Diese Tatsache hat direkte Konsequenzen für Sie als Autofahrer, wenn Sie eine Reise in ein solches Gebiet planen. Besonders interessant wird es, wenn Sie nach Italien möchten, denn die dortige Winterreifenpflicht ist nicht einheitlich geregelt. Die jeweils gültigen Bestimmungen zur Winterreifenpflicht werden in Italien von den einzelnen Provinzen festgelegt. Als Durchreisender können Sie also schnell mit verschiedenen Regelungen zur Winterreifenpflicht in Italien in Kontakt kommen. Winterreifenpflicht in Italien bedeutet also, sich mit der zu bereisenden Region und den dort jeweils geltenden Bestimmungen auseinanderzusetzen. Damit Sie den Überblick behalten, geben wir Ihnen im Folgenden alle wichtigen Informationen zur Winterreifenpflicht in Italien.

Wann besteht Winterreifenpflicht in Italien?

Die Winterreifenpflicht besteht in Italien je nach Provinz unterschiedlich lang. Um für das ganze Land sicher gerüstet zu sein, sollten Sie im Zeitraum zwischen 15. Oktober und 15. April mit Winterreifen fahren. Wichtig: Dieser Zeitraum betrifft ausdrücklich nur normale Winterreifen, nicht etwa Spikereifen. Die mit zusätzlichen Stahlstiften ausgerüsteten Spikereifen sind vor allem für vereiste Straßen konzipiert, weshalb für diese Reifenart andere Regelungen gelten.

Winterreifenpflicht Italien

Welche Bestimmungen gelten für Spikereifen in Italien?

  • Spikereifen dürfen nur zwischen dem 15. November und 15. März eingesetzt werden
  • Wenn Sie Spikereifen verwenden möchten, müssen Sie diese auf alle Räder aufziehen. Dazu zählen neben den Rädern Ihres Autos auch alle weiteren Räder, zum Beispiel die eines Anhängers
  • Für Autos mit Spikereifen gelten andere Tempolimits: 90km/h auf Landstraßen, 120km/h auf der Autobahn

Wie in vielen anderen Ländern gilt die Winterreifenpflicht in Italien (Südtirol ausgeschlossen) nur bei tatsächlich winterlichen Straßenbedingungen. Solange Sie in Italien also nicht in Eis, Schnee- oder Reifglätte geraten, dürfen Sie zwischen Oktober und April mit Sommerreifen am Straßenverkehr teilnehmen. Aus Sicherheitsgründen empfehlen wir Ihnen trotzdem, in dieser Zeit mit Winterreifen zu fahren: Denn damit haben Sie bei kälteren Temperaturen mehr Kontrolle über Ihr Fahrzeug als mit Sommerreifen – von der Winterreifenpflicht in Italien mal ganz abgesehen. Eine wichtige Sache sollten Sie allerdings im „Wechselmonat“ Oktober beachten: Falls Sie schon vor dem 15. Oktober auf Winterreifen wechseln, um der Winterreifenpflicht in Italien nachzukommen, dann sollten Sie die Winterreifen eine wichtige Eigenschaft besitzen. Welche das ist, hängt mit einem weit verbreiteten Gerücht zusammen – dem Gerücht über das Winterreifenverbot in Italien.

Das Top-Gerücht: Gibt es wirklich ein Winterreifenverbot in Italien?

Seit einiger Zeit kursiert das Gerücht, Italien habe ein Winterreifenverbot in den Sommermonaten eingeführt. Tatsächlich kann Ihnen unter bestimmten Umständen eine Strafe drohen – allerdings nur dann, wenn Sie mit den falschen Winterreifen unterwegs sind. „Falsch“ bezieht sich in diesem Fall auf die zugelassene Höchstgeschwindigkeit. Während der Winterreifenpflicht dürfen Sie in Italien auch mit solchen Winterreifen fahren, die eine geringere zugelassene Höchstgeschwindigkeit haben als Ihr Fahrzeug. Ein kurzes Beispiel zur Veranschaulichung: Ihr Auto fährt laut Fahrzeugpapieren maximal 260km/h. Dann dürfen Sie in den Sommermonaten (15. Mai bis 14. Oktober) nur mit solchen Winterreifen fahren, die für 260km/h oder eine höhere Geschwindigkeit zugelassen sind. Zu Zeiten der Winterreifenpflicht dürfen Sie Italien hingegen auch mit Winterreifen eines niedrigeren Geschwindigkeitsindexes (z.B. 190km/h) bereisen. Vorausgesetzt, Sie haben den entsprechenden Hinweisaufkleber im Fahrer-Sichtfeld angebracht.

Winterreifenpflicht Italien

Die 3 wichtigsten Informationen zur Winterreifenpflicht in Italien

  • Der Zeitraum
    Faustregel: Vom 15. Oktober bis 15. April mit Winterreifen nach Italien
  • Winterreifenpflicht ist in Italien Sache der Provinzen
    Informieren Sie sich vor Reiseantritt über eventuelle Sonderregelungen
  • Vorsicht mit Winterreifen im Sommer
    Zwischen dem 15. Mai und 14. Oktober dürfen Sie nur Winterreifen verwenden, deren zugelassene Höchstgeschwindigkeit mindestens der Ihres Autos entspricht.

Wie regelt Italien die Winterreifenpflicht in einzelnen Provinzen?

Da die Winterreifenpflicht in Italien Provinzsache ist, können zahlreiche Regelungen gelten. Informieren Sie sich deshalb anhand Ihrer geplanten Route gründlich über eventuelle Einschränkungen durch verschärfte Regelungen. Eine wichtige, und bei deutschen Urlaubern beliebte italienische Provinz ist Südtirol. Dort gelten schärfere Regeln als die bisher erläuterten, denn Südtirol ist ein Teil von Italien, in dem eine generelle Winterreifenpflicht gilt. Vom 15. November bis zum 15. April dürfen Sie in Südtirol ausschließlich mit Winterreifen fahren, wobei die Straßenbedingungen oder das Wetter keine Rolle spielen. Im Aostatal lässt man Ihnen zwischen 15. Oktober und 15. April die Wahl zwischen Winterreifen oder Sommerreifen mit Schneeketten. Unsere Empfehlung ist jedoch eindeutig Winterreifen aufzuziehen – und sicherheitshalber auch passende Schneeketten für Ihr Fahrzeug mitzuführen. Warum? Angenommen, aufgrund winterlicher Straßenbedingungen in Italien herrscht Winterreifenpflicht und Sie fahren auf einer Passstraße. Durch Schneeketten nur auf der Antriebsachse verändert sich das Fahrverhalten Ihres Autos enorm: Fahrzeuge mit Frontantrieb neigen leicht zum Übersteuern (das Heck bricht aus) und Fahrzeuge mit Heckantrieb zum Untersteuern (Auto fährt trotz Lenkbewegung geradeaus). Wir raten Ihnen dringend davon ab, so eine Passstraße mit entsprechender Steigung oder Gefälle zu befahren.

Informieren Sie sich vor Reiseantritt auch über die Winterreifenpflicht in anderen Ländern – zum Beispiel Deutschland und Österreich.

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