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Sicherheit im Winter, umrüsten auf Winterreifen. Was das Gesetz von Land zu Land vorschreibt

Nachfolgend eine Übersicht, welche gesetzlichen Regelungen in 31 europäischen Ländern hinsichtlich der Winterbereifung gelten

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Ein Roadtrip außerhalb der Saison kann eine zauberhafte Idee sein. Zum Beispiel eine Fahrt durch eine schneebedeckte Landschaft. Zwei Dinge sind dabei wichtig: zum einen Ihre Sicherheit und die Ihrer Fahrgäste, zum anderen das Schonen Ihrer Brieftasche. In beiden Fällen spielen die richtigen Reifen eine entscheidende Rolle. Denn um eine Geldstrafe zu vermeiden, muss Ihr Auto ordnungsgemäß bereift sein. Das heißt, die Reifen müssen den geltenden Vorschriften der Länder entsprechen, durch die Sie voraussichtlich fahren werden. Und diese Regeln können sich bei jedem Grenzübertritt ändern.

Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die zu beachtenden Pflichten und Verbote für 31 europäische Länder. Wir empfehlen Ihnen, sich vor jeder Reise über die entsprechende Gesetzgebung zu informieren, die in jenen Staaten herrscht, die Sie zu bereisen beabsichtigen. Unsere Hinweise erheben keinen Anspruch darauf, erschöpfend zu sein. Obwohl sie sorgfältig verfasst wurden, können wir weder die Vollständigkeit noch die Genauigkeit der bereitgestellten Informationen garantieren. Zudem kann es in den verschiedenen Ländern zu Änderungen der Vorschriften kommen. Daher unsere Bitte: Gleichen Sie vor Ihrer Reise die Informationen mit den aktuell geltenden Bestimmungen in den Zielländern ab.

BELGIEN

In Belgien gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Statt Winterreifen können meist auch Schneeketten an den Antriebsrädern verwendet werden. Allerdings nur, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist.

BULGARIEN

Die obligatorische Verwendung von Winterreifen mit dem M+S-Kürzel und dem dreizackigen Bergpiktogramm mit Schneeflocke auf der Seitenwand gilt bei winterlichen Straßenverhältnissen vom 15. November bis zum 1. März des Folgejahres. Allerdings nur für in Bulgarien zugelassene Autos. Fahrern aus dem Ausland wird die Verwendung dieser Reifen dringend empfohlen. Schneeketten können bei einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h verwendet werden, wenn die Bedingungen dies erfordern. Das Anlegen kann durch entsprechende Verkehrsschilder aber auch vorgeschrieben sein.

DÄNEMARK

In Dänemark gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Anstelle von Winterreifen können meist auch Schneeketten an den Antriebsrädern verwendet werden. Allerdings nur, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist.

DEUTSCHLAND

In Deutschland gilt die situative Winterreifenpflicht. Konkret verlangt die Straßenverkehrs-Ordnung StVO bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte die Verwendung von wintertauglichen Reifen mit der entsprechenden Markierung. Das sind Winter- und Ganzjahresreifen, auf deren Flanke das M+S-Kürzel sowie das dreizackige Bergpiktogramm plus Schneeflocke zu sehen ist. Das Verwenden von Schneeketten ist nur in Ausnahmefällen Pflicht und geht mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h einher. Bei Zuwiderhandlung gegen die situative Winterreifenpflicht beträgt die Geldstrafe zwischen 40 und 80 Euro, falls das Fahrzeug den Verkehr behindert.

ESTLAND

Vom 1. Dezember bis 1. März des Folgejahres besteht für alle Fahrzeuge Winterreifenpflicht. Es müssen Winterreifen mit einer Mindestprofiltiefe von 3 mm verwendet werden. Die Winterreifenpflicht kann – je nach Wetterlage – auf den Zeitraum Oktober bis April des Folgejahres ausgedehnt werden.

 

FINNLAND

Alle Kraftfahrzeuge müssen vom 1. November bis zum 31. März mit Winterreifen (M+S) ausgestattet sein, die mindestens 3 mm Restprofil aufweisen. Andernfalls droht eine Geldstrafe von mindestens 35 Euro. In Lappland gilt die Regelung für die Zeit von Mitte Oktober bis Ende April. Schneeketten können auf Winterreifen und Spikereifen montiert werden, wenn die aktuellen Straßen- und Wetterbedingungen dies erfordern. Ab 30. November 2024 müssen die Winterreifen auch das dreizackige Bergpiktogramm plus Schneeflocke aufweisen.

FRANKREICH

Die Benutzung von Winterreifen kann bei entsprechenden Witterungsverhältnissen kurzfristig vorgeschrieben werden. Diese Strecken sind dann durch Schilder gekennzeichnet. Die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe für Winterreifen beträgt 3,5 mm. Ebenso kann eine Schneekettenpflicht, die durch Verkehrszeichen signalisiert wird, kurzfristig angeordnet werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten beträgt 50 km/h. Bei Benutzung von Schneeketten müssen diese auf die Räder der Antriebsachse montiert werden. Wer gegen die Winterreifen- bzw. Schneekettenpflicht verstößt, dem droht eine Geldbuße von 135 Euro. Zudem wird die Weiterfahrt untersagt.

GRIECHENLAND

Hier gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Allerdings müssen in einigen Regionen Schneeketten angelegt werden, wenn die Straße mit Schnee oder Eis bedeckt ist.

GROSSBRITANNIEN

Hier gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Anstelle von Winterreifen können meist auch Schneeketten an den Antriebsrädern verwendet werden. Allerdings nur, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist.

IRLAND

Es gibt keine generelle Winterreifenpflicht in Irland. Allerdings müssen in einigen Regionen Schneeketten angelegt werden, wenn die Straße mit Schnee oder Eis bedeckt ist.

ITALIEN

In Italien gilt auf vielen Strecken die Pflicht, Winterreifen zu benutzen, allerdings gibt es keine einheitlichen Regelungen. Die jeweiligen Provinzen können durch Rechtsverordnung eigenständige Regelungen hinsichtlich der Winterreifenpflicht treffen. Unter anderem können die Provinzen den Zeitrahmen und die Strecken, für welche die Winterreifenpflicht gilt, frei bestimmen. Auch die Entscheidung, ob die Winterreifenpflicht generell oder situativ nach der Wetterlage angeordnet wird, obliegt den lokalen Verordnungsgebern. Auf die Regelungen wird an den jeweiligen Straßen durch entsprechende Beschilderung hingewiesen.

In Südtirol gilt für Kraftfahrzeuge auf den Straßen im Stadtgebiet Bozen und auch auf der Brennerautobahn A 22 bis Affi vom 15. November bis 15. April eine allgemeine, witterungsunabhängige Winterreifenpflicht. Auf den übrigen Straßen der Provinz Bozen besteht lediglich eine situative (witterungsabhängige) Winterreifenpflicht.

Aufgrund unterschiedlicher Regelungen sollten sich Italienreisende vor Antritt der Reise über eine etwaige Winterreifenregelung erkundigen und vor Ort die Beschilderung beachten. Eine Schneekettenpflicht kann im Bedarfsfall für bestimmte Strecken mittels gesonderter Beschilderung angeordnet werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt dann 50 km/h. Als Winterreifen gelten in Italien alle Reifen, die mit einer M+S-Kennzeichnung versehen sind. Verstöße gegen die angeordnete Winterreifenpflicht werden mit Bußgeldern von 42 bis 345 Euro geahndet.

KROATIEN

Auf einigen Straßen oder Streckenabschnitten gilt witterungsabhängig eine Winterreifenpflicht. Diese wird per Verkehrszeichen angeordnet. Es müssen mindestens zwei Winterreifen auf der Antriebsachse montiert sein. Die Mindestprofiltiefe beträgt 4 mm. Verstöße werden mit 700 Kuna (ca. 92 Euro) geahndet.

LETTLAND

Vom 1. Dezember bis 1. März des Folgejahres besteht in LETTLAND für alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t und deren Anhänger Winterreifenpflicht. Es müssen Winterreifen mit einer Mindestprofiltiefe von 4 mm verwendet werden.

LITAUEN

Alle Fahrzeuge müssen vom 10. November bis zum 1. April mit Winterreifen M+S ausgerüstet sein. Auf schneebedeckten Straßen können Schneeketten montiert werden.

LUXEMBURG

Bei winterlichen Straßenverhältnissen (Schnee, Schneematsch, Glatteis und Raureif) müssen die Fahrzeuge mit Winterreifen (M + S Kennzeichnung) bestückt sein. Handelt es sich bei dem Fahrzeug um einen Autobus, Lkw, Zugmaschine oder einen anderen Schwertransporter, müssen die Antriebsachsen mit Winterreifen ausgerüstet sein.  Keine Winterreifenpflicht besteht für Motorräder, Quads und andere Leichtfahrzeuge. Bei Verstößen drohen Geldbußen von 49 Euro, bei Behinderung des Straßenverkehrs drohen 74 Euro Strafe. Vom 1. Dezember bis zum 31. März dürfen auch Spikereifen verwendet werden, die mit maximal 60 km/h auf normalen Straßen und mit 90 km/h auf der Autobahn gefahren werden dürfen. Bei Schnee oder Eis auf der Straße können Schneeketten montiert werden.

MAZEDONIEN

Außerhalb von Städten müssen vom 15. November bis zum 15. März Winterreifen mit der Kennzeichnung M+S (und einer Mindestprofiltiefe von 1,6 mm für Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen) montiert werden. Kritische Straßenverhältnisse oder Verkehrsschilder können das Anlegen von Schneeketten erfordern. Sie dürfen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gefahren werden. 

MONTENEGRO

Die Verwendung von Winterreifen mit der Kennzeichnung M+S ist außerhalb der Stadtzentren vom 15. November bis zum 1. März obligatorisch.

NIEDERLANDE

Hier gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Anstelle von Winterreifen können meist auch Schneeketten an den Antriebsrädern verwendet werden. Allerdings nur, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist.

NORWEGEN

Eine generelle Winterreifenpflicht für Fahrzeuge (Pkw sowie Lkw) bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht besteht nicht. Fahrzeuge mit Sommerreifen müssen bei winterlichen Straßenverhältnissen (Schnee und Eis) allerdings mit Schneeketten ausgerüstet sein. Sofern Winterreifen verwendet werden, müssen diese eine Profiltiefe von mindestens 3 mm aufweisen. Winter- und Ganzjahresreifen gelten als geeignete Winterbereifung, sofern sie über das M+S-Kürzel und das Berg-Piktogramm verfügen.

ÖSTERREICH

In Österreich gibt es keine generelle Winterreifenpflicht für die Wintermonate, aber -wie auch in Deutschland - eine Pflicht, die Winterreifen oder Schneeketten vorschreibt, sobald winterliche Straßenverhältnisse herrschen: also bei Schneematsch, schneebedeckter oder vereister Fahrbahn. Dann müssen an allen Rädern Winterreifen angebracht sein. Oder Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist. Diese Vorschrift gilt von 1. November bis 15. April des Folgejahres. Wer dagegen verstößt, muss mindestens 60 Euro Bußgeld zahlen. Bis zu 5.000 Euro Bußgeld drohen, wenn infolge der falschen Bereifung andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Darüber hinaus können spezielle Verkehrsschilder die Verpflichtung anzeigen, Schneeketten an den Rädern der Antriebsachsen anzubringen. Dabei müssen die Ketten der ÖNORM V 5117/5119 entsprechen. Für den Gesetzgeber gelten Reifen nur dann als Winterausrüstung, wenn auf der Seitenwand das Kürzel M+S vorhanden ist und die Profiltiefe über die gesamte Reifenbreite mehr als 4 mm (bei Diagonalreifen 5 mm) beträgt. Das gilt auch für Ganzjahresreifen und Spikereifen. Eine Kennzeichnung von Winterreifen ausschließlich mit dem dreizackigen Bergpiktogramm plus Schneeflocke gilt in Österreich NICHT als Winterreifen-Kennzeichnung.

PORTUGAL

Es gibt keine Winterreifen-Vorschrift.

RUMÄNIEN

Herrschen auf den Straßen winterliche Bedingungen mit Schnee, Schneematsch oder Eis, sind Reifen mit einer M+S-Kennzeichnung obligatorisch. Wenn die Fahrbahn mit Schnee bedeckt ist, können Schneeketten eingesetzt werden.

SCHWEDEN

Vom 1. Dezember bis 31. März des Folgejahres besteht für Fahrzeuge sowie für Anhänger bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifenpflicht (M + S Kennzeichnung). Die Profiltiefe muss bei Fahrzeugen bis 3,5t mindestens 3 mm betragen. Das Bußgeld für Vergehen beträgt 1.200 Schwedische Kronen, das entspricht rund 125 Euro.

SCHWEIZ

Es gibt in der Schweiz keine generelle Winterreifenpflicht. Allerdings können Geldbußen bis zu 100 Schweizer Franken (ca. 92 Euro) verhängt werden, wenn es wegen ungeeigneter Bereifung zu Verkehrsbehinderungen kommt. Bei Unfällen mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen droht dem Fahrer eine erhebliche Mithaftung. Eine Schneekettenpflicht kann im Bedarfsfall für bestimmte Strecken mit einer  gesonderten Beschilderung angeordnet werden.

SERBIEN

Vom 15. November bis zum 1. März muss das Fahrzeug mit Winterreifen (M+S) ausgerüstet sein, deren Mindestprofiltiefe 4 mm beträgt.

SLOWAKEI

Kraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t müssen bei winterlichen Verkehrsverhältnissen mit Winter- bzw. Ganzjahresreifen ausgerüstet sein. Sie müssen mit dem Kürzel M+S ausgestattet sein, ihre Lauffläche Mindestprofiltiefe von 3 mm aufweisen. Fahrzeuge, die ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t aufweisen, müssen im Zeitraum vom 15. November bis zum 31. März des Folgejahres unabhängig von der Witterung mit Winterreifen versehen werden. Bußgelder für Vergehen gegen die Auflagen beginnen bei 60 Euro.

SLOWENIEN

Winterreifenpflicht besteht zwischen dem 15. November und 15. März des Folgejahres sowie bei winterlichen Straßenverhältnissen. Die Winterreifen müssen eine Mindestprofiltiefe von 3 mm aufweisen. Anstelle von Winterreifen können auch Ganzjahresreifen mit einer Mindestprofiltiefe von 3 mm verwendet werden. Alternativ können auf Sommerreifen mit mindestens 3 mm Profiltiefe Schneeketten aufgezogen werden. Bei Verstößen gegen die Winterreifenpflicht droht eine Geldbuße von 120 Euro.

SPANIEN

Liegt Schnee auf der Fahrbahn, müssen zumindest an der Antriebsachse Winterreifen (M+S) montiert sein. Schneeketten können durch spezielle Verkehrsschilder vorgegeben werden oder angelegt werden, wenn die Fahrbahn schneebedeckt ist. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt dann 50 km/h.

TSCHECHIEN

In Tschechien gilt vom 1. November bis zum 31. März des Folgejahres eine allgemeine Winterreifenpflicht (M + S Kennzeichnung ist ausreichend). Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t müssen dann bei Schnee, Eis und Matsch oder generell bei Temperaturen unter 4 °C auf allen Achsen mit Winterreifen ausgestattet sein. Die Strafen für Verstöße gegen diese Regeln schwanken zwischen 1.500 und 2.500 Kronen (etwa 55 bis 92 Euro).

TÜRKEI

Winterreifen (M+S) sind vom 1. Dezember bis zum 1. April obligatorisch. Schneeketten können montiert werden, wenn die Fahrbahn mit Schnee bedeckt ist, der Einsatz von Spikereifen ist verboten.

UNGARN

In Ungarn besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Die Benutzung von Winterreifen und Schneeketten bei winterlichen Straßenverhältnissen kann aber kurzfristig durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden. Wenn Schneeketten angelegt sind, beträgt die Höchstgeschwindigkeit 50 km/h.